Seniorin, die sechs rote Luftballons an Schnüren in der Hand hält und freundlich lächelnd zur Seite schaut

Transparenz und Vertrauen sind uns wichtig.

Über unser Hinweisgeberportal können Sie vertraulich und sicher auf mögliche Missstände aufmerksam machen – anonym, geschützt und verantwortungsvoll.

Wachsam. Ehrlich. Transparent.

Hinweisgeberportal Interne Meldestelle zum Hinweisgeberschutz der Pflege-und Sozialdienst aks GmbH

Für die gesetzlich vorgeschriebene Hinweisgeber-Meldestelle der Pflege- und Sozialdienst aks GmbH ist ein externer Dienstleister beauftragt. Die Verwaltung der Meldungen erfolgt durch Indorf Consulting, vertreten durch:

Rainer Indorf / vertraulich
Indorf Consulting
Bremer Straße 51
D-27299 Langwedel

Festnetz +49 4235 9919410
Mobil +49 172 2448380
E-Mail: hinweis@indorfconsulting.de

Über das Hinweisgeberportal ist auch eine anonymisierte Meldung möglich.

Das Vertraulichkeitsgebot und das Verbot von Repressalien sind das Herzstück des Schutzes hinweisgebender Personen im Rahmen des Gesetzes. Ziehen Sie deshalb bitte eine offene Kommunikation mit der Hinweisgeberstelle in Betracht. Ihre Hinweise bleiben vertraulich und Sachverhalte können so schneller geklärt werden. Ihre Angaben werden auf jeden Fall vertraulich behandelt und wahren den persönlichen Datenschutz jederzeit.

Zum Meldeportal

Weitere Infos Wichtige Fragen und Antworten zum Hinweisgeberportal

Meldefähig sind Vorkommnisse in Zusammenhang mit der Tätigkeit der Pflege- und Sozialdienst aks GmbH, die strafbewehrt (eindeutige Rechtsverstöße) und im besonderen Fall bußgeldbewehrt sind (z.B.Gefahr für Leib und Leben). Verstöße gegen Recht in Ländern außerhalb der EU werden nicht berücksichtigt.

Allgemeine Beschwerden, Verbesserungsvorschläge, Kritik und Hinweise zu inhaltlichen Angeboten der Pflege- und Sozialdienst aks GmbH können hier nicht gemeldet oder bearbeitet werden.

Meldeberechtigt sind Beschäftigte der Pflege- und Sozialdienst aks GmbH.

Sowohl Hinweisgebende (diejenigen, die etwas melden) als auch gegebenenfalls im Rahmen von Meldungen verdächtigte/beschuldigte Personen (bis zur endgültigen Klärung) genießen Vertraulichkeit. Das Vorgehen ist mit dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt.

Der Ablauf des Meldeprozesses ist im Onlineportal umfassend erklärt.

Bitte beschreiben Sie den zu meldenden Vorfall so genau wie möglich

(Was, Wer, Wann, Häufigkeit).

Soweit Sie über die Ergebnisse der Prüfung informiert werden wollen, geben Sie dies in Ihrer Meldung mit an. Gerne informiert und berät Sie die Hinweisgeberstelle auch in einem persönlichen Gespräch. Nehmen Sie hierzu direkten Kontakt auf. Bitte geben Sie keine öffentlichen Postings hier oder an anderer Stelle ab.